Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skiverleih
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sport Heugenhauser, Eigentümer: Georg Heugenhauser, Vorderglemm 780, 5753 Saalbach und dem Kunden.
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
Bei Abholung des Mietgegenstandes hat der Kunde zu Identifikationszwecke einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Personalausweis, Kreditkarten etc.) vorzuweisen.
Der Mietgegenstand kann ab 14:00 Uhr des vorherigen Tages des Mietverhältnisses abgeholt werden, ohne das weitere Kosten anfallen. Spätester Rückgabetermin ist um 10:00 Uhr des darauf folgenden Tages. Danach hat der Kunde den vollen Mietpreis für diesen Tag zu bezahlen. Der Umtausch des Mietgegenstandes während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist jederzeit möglich. Ein Tausch gegen Artikel höherer Kategorien ist gegen Aufpreis möglich.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Verleihware erhalten Sie keine Geldrückerstattung. Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlage eines ärztlichen Attests vorgenommen.
Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
Alle Leihskier verfügen über hochwertige Sicherheitsbedingungen. Bei allen Skibindungen wird regelmäßig, mit einem elektronischen Gerät geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hiervon ausgehend wird auf Grund von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße, Fahrgeschwindigkeit und Fahrkönnen der persönliche Einstellwert manuell vorgenommen. Eine elektronische Überprüfung der Einstellwerte mit einem Messgerät erfolgt nicht. Snowboards, Snowblades, Carvelinos, Langlaufskier und Schneeschuhe sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet.
Alle Verleihgegenstände sind gegen Bruch und normalen Verschleiß versichert. Bei Diebstahl oder grob fahrlässiger Beschädigung ist ein Selbstbehalt in der Superior Klasse von € 440,00 in der Sport Klasse von € 275,00 in der Comfort Klasse von € 165,00 zu bezahlen. Auf Wunsch kann eine Zusatzversicherung zum Pauschalpreis von € 15,00 abgeschlossen werden. Dadurch entfällt der Selbstbehalt, wenn bei Diebstahl eine Anzeige bei der Polizei erstattet und eine polizeiliche Bestätigung beigebracht wird. Die Zusatzversicherung ist nur für Ski und Snowboards gültig und muss im Vorhinein abgeschlossen und bezahlt werden.
Wir halten die Online-Reservierung bis Geschäftsschluss des Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit.
Wir bitten den Gast um eine angebrachte Behandlung des Materials, danken für das Vertrauen und wünschen angenehme Unterhaltung.
Bei einem Versuch, Leihmaterial aus unserem Geschäft zu entwenden, wird auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige gestellt.
Skischule
Kursbeginn für Anfänger ist sonntags und teilweise montags. Fortgeschrittene können täglich in die Kurse einsteigen, sofern ihr Können mit den verschiedenen Standards der Gruppen übereinstimmt. Ausgenommen davon ist der Zeitraum . Zu dieser Zeit können die Teilnehmer an weiteren Tagen in die Kurse einsteigen (auch Anfänger).
Die Gruppeneinteilung bei Skikursen erfolgt durch die Skischule Heugenhauser. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese Entscheidung zu befolgen.
Die Mindestanzahl der Kursteilnehmer beträgt 5 Personen. Verkleinert sich eine Gruppe auf unter 5 Teilnehmer, behält sich die Skischule das Recht vor, sie mit einer anderen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden zu verkürzen.
An Samstagen findet generell kein Gruppenunterricht statt.
Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höherer Gewalt) werden nicht ersetzt. Bei Nichtinbetriebnahme der Aufstiegshilfen aus jeglichen Gründen erfolgt keine Rückerstattung. Nicht genutzte Tage verfallen.
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 24 Stunden vor Start ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist Sport Heugenhauser berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich.
Skipässe und Ausrüstung sind im Kurspreis nicht enthalten.
Der Kunde hat die Skischule Heugenhauser über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skifahren wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand, umfassend aufzuklären.
Bei allen unseren Programmen/Anlässen sind die Kursteilnehmer nicht gegen Unfall versichert. Eine entsprechende Unfallversicherung ist Sache der Gäste. Grundsätzlich haftet die Skischule nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Gewährleistung
Der Vertragspartner hat angefallene Reklamationen unverzüglich vor Ort im Büro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei Nichtanzeigen, während des Leistungsbezuges, besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule & Skiverleih Heugenhauser sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre des Kunden ist stets gewährt. Die mitgeteilten Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und streng nach den gesetzlichen Vorschriften gehandhabt.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der zentrale Niederlassungsort von Sport Heugenhauser.
Gerichtsstand
Der zuständige Gerichtsstand ist Zell am See.
Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Änderungen, Satz- oder Druckfehler vorbehalten! Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.